FDP-Fraktion beantragt Tempo 50 für die Siedlung Schwartenpohl

Freie Demokraten fordern mehr Sicherheit für Anwohner, Kinder und Verkehrsteilnehmer

Die FDP-Fraktion im Gemeinderat Wietmarschen bringt in der kommenden Ratssitzung einen Antrag zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 50 km/h rund um die Siedlung Schwartenpohl ein. Bislang gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h – und das unmittelbar an Wohnhäusern, einem Spielplatz und einem wachsenden Neubaugebiet.

Für die Freien Demokraten ist die aktuelle Verkehrssituation nicht länger tragbar. Junge Familien mit Kindern siedeln sich im neuen Baugebiet an, dessen Hofeinfahrten direkt auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h münden. Eine im Bebauungsplan vorgesehene Spielstraße würde in ihrer Ausfahrt ebenfalls direkt in eine solche Zone führen. Hinzu kommen mehrere uneinsichtige Kreuzungen sowie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Schwerlastverkehr zur nahegelegenen Biogasanlage.

„Es geht uns um den Schutz der Menschen, die dort leben – besonders der Kinder“, erklärt Louis Wübben, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Gemeinderat. „Wenn eine Spielstraße direkt in eine 100er-Zone mündet und ein beliebter Spielplatz unmittelbar an einer solchen Straße liegt, dann muss die Gemeinde handeln. Das ist keine Frage der politischen Richtung, sondern des gesunden Menschenverstands.“

Die FDP-Fraktion verweist dabei auch auf vergleichbare Situationen im Gemeindegebiet: Am Moersfeld sei bei der Einmündung von Spielstraßen bereits eine Herabsetzung von 50 auf 30 km/h erfolgt. Dass in Schwartenpohl nach wie vor 100 km/h gelten, sei vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.

„Wir setzen uns dafür ein, dass die Gemeindeverwaltung die Lage vor Ort zügig prüft und die Beschilderung entsprechend anpasst“, ergänzt Sebastian Buten. „Die Bürgerinnen und Bürger in Schwartenpohl haben uns ihre Sorgen geschildert – und wir nehmen diese Sorgen ernst. Präventives Handeln ist hier keine Überregulierung, sondern Verantwortung.“

Der Antrag wird zunächst im zuständigen Fachausschuss vorberaten und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

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